Abmeldung Schweizer/innen Die Abmeldung hat persönlich bei der Gemeindeschreiberei (bitte Ausweis und neue Adresse mitbringen) oder via E-UMZUG spätestens am Wegzugstag zu erfolgen. Ausländer/innen Die Abmeldung hat persönlich bei der Gemeindeschreiberei (bitte Ausweis und neue Adresse mitbringen) oder via E-UMZUG spätestens am Wegzugstag zu erfolgen. Wir stehen Ihnen gerne für Auskünfte zur Verfügung: Einwohner- und Fremdenkontrolle Hauptgasse 10 / Postfach 161 3294 Büren an der Aare Tel: 032 352 03 10 | | | E-UMZUG
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Mehrzweckhalle - Benützung
Für die Benützung der Mehrzweckhalle ist untenstehendes Formular auszufüllen und bei der Gemeindeschreiberei einzureichen.
Weitere Informationen (inkl. Benützungsgebühren) können Sie aus unten angefügter Benützungs- und Gebührenverordnung entnehmen. | Mehrzweckhalle - Gebührenverordnung
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Einbürgerungen Gesuchsunterlagen und nähere Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeschreiberei oder in den untenstehenden Dokumenten und Links. | Einbürgerungsgebühren Ordentliche Einbürgerung Informationen Prozess Einbürgerung
| | https://www.einbuergerung.sid.be.ch/de/start.html
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Schwimmbad-Abonnemente | Schwimmbadverordnung
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Altersfragen / Beauftragte Person für Altersfragen Altersbeauftragte: Ute Kischkel Graben 35
3294 Büren an der Aare
Tel. 079 581 46 91
altersbeauftragte@bueren.ch | | | |
Parkbewilligungen
Parkbewilligungen für die Blaue Zone können bei der Gemeindeschreiberei beantragt werden.
Parkbewilligungen werden für Umzüge, Bauarbeiten oder ähnliches ausgestellt. Für den alltäglichen Gebrauch können keine Bewilligungen ausgestellt werden.
Dauerparkplätze können im Bereich Bahnhofareal "Ost", beim "Schlossgarten" und im "Graben" von der Einwohnergemeinde Büren an der Aare gemietet werden. Das entsprechende Bewerbungsformular für die Abstellplätze finden Sie in den Dokumenten (s.unten) und im Onlineschalter.
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Baugesuche Reichen Sie Ihr Baugesuch bei der Bauverwaltung ein. Wir stehen Ihnen gerne für Auskünfte zur Verfügung: Bauverwaltung Kreuzgasse 32 / Postfach 161 3294 Büren an der Aare Tel: 032 352 03 40 Fax: 032 352 03 41 | Baureglement Schutzzonenplan Zonenplan
| | eBau
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Entsorgung / Abfallwesen / Umweltschutz Das Abfallwesen der Gemeinde Büren an der Aare ist im nachstehenden Abfallreglement sowie im jährlich erscheinenden Kehrichtblatt geregelt. Wir stehen Ihnen gerne für Auskünfte zur Verfügung: Bauverwaltung Kreuzgasse 32 / Postfach 161 3294 Büren an der Aare Tel: 032 352 03 40 | Abwasserreglement Entsorgung - Abfallreglement
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Hundetaxe, An- und Abmelden von Hunden
Haben Sie einen Hund übernommen oder sind sie zusammen mit einem Hund nach Büren a.A. gezogen?
Melden Sie bitte das Tier bei unserer Finanzverwaltung sowie dem Amicus, wo auch sämtliche übrigen Mutationen, wie Tod, Adressänderung usw. zu melden sind.
Dabei werden folgende Angaben aus dem Impf- oder Heimtierausweis benötigt:
- 1. Chipnummer
- Angaben zum Tier
- Name und Vorname des ehemaligen Besitzers
- Name, Vorname, Adresse und Telefonnummern des neuen Besitzers
Die reglementarischen Grundlagen zur Hundesteuer finden Sie im nachstehenden Abgabereglement.
Infos bezüglich Hundeaufsicht klicken Sie hier | Abgabenreglement - Hundetaxe
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Steuern
Wir stehen Ihnen gerne für Auskünfte zur Verfügung:
Steuerbüro Büren
Hauptgasse 10 / Postfach 161
3294 Büren an der Aare
Tel: 032 352 03 10
Fax: 032 352 03 11
E-Mail: gemeindeschreiberei@bueren.ch
Weitere Infos erhalten Sie direkt bei den Kantonalen Amtsstellen:
Steuerverwaltung des Kantons Bern
Kreis Seeland
Veranlagung und Inkasso
Bahnhofplatz 10 / Postfach
2502 Biel/Bienne
Tel: 031 633 60 01
Fax: 031 633 91 00
E-Mail: region.sl@fin.be.ch
Siehe auch: http://www.fin.be.ch/fin/de/index/steuern/taxme.html
http://www.steuern-easy.ch/de/
Informationen zu den Steueranlagen der Gemeinde Büren a.A. finden Sie hier (Büren a.A. in Zahlen).
Die reglementarische Grundlage für die Erhebung der Hundetaxe, der Liegenschaftssteuer und der Kurtaxe bildet das nachstehende Gemeindeabgabenreglement. | Gemeindeabgabenreglement (ABGR)
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Beratung | | | https://www.bueren.ch/de/gemeinde-wirtschaft/gemeinde/regionaler-sozialdienst/index.php
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Finanzielle Hilfe | | | https://www.bueren.ch/de/gemeinde-wirtschaft/gemeinde/regionaler-sozialdienst/index.php
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Kindes und Erwachsenenschutz | | | https://www.bueren.ch/de/gemeinde-wirtschaft/gemeinde/regionaler-sozialdienst/index.php
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Integration in den Arbeitsmarkt oder Zuweisung in ein Integrationsprogramm | | | https://www.bueren.ch/de/gemeinde-wirtschaft/gemeinde/regionaler-sozialdienst/index.php
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Ackerbau / Ressourcenschutz und ökologischer Ausgleich
In der Regel zusammen mit der Anmeldung für allgemeine Direktzahlungen können Bewirtschafter von ökologischen Ausgleichsflächen zusätzlich um Flächenbeiträge der Gemeinde ersuchen. Entsprechende Verträge werden via den örtlichen Ackerbaustellenleiter mit der Regionalplanung Grenchen-Büren (Repla GB) abgeschlossen. | Ressourcenschutz und ökologischer Ausgleich - Vollzugsreglement Repla GB
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Anmeldung Schweizer/innen Beim Zuzug in die Gemeinde muss die Anmeldung innert 14 Tagen persönlich am Schalter (bitte Ausweis mitbringen) oder via E-UMZUG erfolgen. Ausländer/innen Beim Zuzug in die Gemeinde muss die Anmeldung innert 14 Tagen persönlich am Schalter oder via E-UMZUG erfolgen. Wir benötigen von Ihnen folgende Unterlagen: - Ausländerausweis - Abmeldebestätigung früherer Wohnsitzgemeinde - Pass (Achtung: Muss gültig sein) - Arbeitsvertrag - Mietvertrag Wir stehen Ihnen gerne für Auskünfte zur Verfügung: Einwohner- und Fremdenkontrolle Hauptgasse 10 / Postfach 161 3294 Büren an der Aare Tel: 032 352 03 10 | | | E-UMZUG
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Adressänderung Schweizer/innen Ein Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde muss der Einwohnerkontrolle innert 14 Tagen gemeldet werden.
Die Adressänderung kann am Schalter (bitte Ausweis mitbringen), telefonisch oder via E-UMZUG erfolgen. Ausländer/innen Ein Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde muss der Fremdenkontrolle innert 8 Tagen gemeldet werden.
Die Adressänderung kann am Schalter (bitte Ausweis mitbringen) oder via E-UMZUg erfolgen. Wir stehen Ihnen gerne für Auskünfte zur Verfügung: Einwohner- und Fremdenkontrolle Hauptgasse 10 / Postfach 161 3294 Büren an der Aare Tel: 032 352 03 10 | | | E-UMZUG
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Personal der Einwohnergemeinde
Das Personalrecht der Gemeinde Büren a.A. stützt sich auf Art. 25 ABs. 1 Bst. e der Gemeindeordnung, auf die nachstehende Personalverordnung inkl. Anhängen und die dazugehörigen Weisungen. Ergänzend gilt das Personalrecht des Kantons Bern.
Der Personalverantwortliche der Gemeinde ist der Gemeindeschreiber. | Funktionendiagramm
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Kurtaxe Seit 1. Januar 2007 wird für alle Übernachtungen in Ferienwohnungen, Privatzimmern (z.B. Bed & Breakfast, AirBnB) und Gemeinschaftsunterkünften (z.B. Turnhallen, Zivilschutzanlagen) eine Kurtaxe von CHF 1.00 pro Person (> 16 Jahre) und Übernachtung erhoben (Ziff. II Bst. C ABGR). Dabei kommen ½ der Einnahmen dem Tourismus Biel-Seeland und ½ dem Tourismus Büren zugute. Die einkassierte Kurtaxe ist jeweils für das Kalenderjahr bis spätestens am 15. Januar des folgenden Jahres mit nachstehendem Formular abzurechnen. Anschliessend wird die Finanzverwaltung Büren a. A. entsprechend Rechnung stellen. Die kantonale Beherbergungsabgabe muss direkt mit dem Amt für Wirtschaft (Tourismus und Regionalentwicklung) abgerechnet werden. Es besteht keine Vereinbarung zwischen Kanton und Gemeinde nach Art. 24 des Tourismusentwicklungsgesetzes (TEG). | Abgabenreglement - Kurtaxe Kurtaxe Parahotellerie - Erfassungsformular
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Gebühren
Die Dienstleistungen der Gemeinde können nicht immer unentgeltlich sein. Für verschiedene Arbeiten werden kostendeckende Gebühren verlangt. | Gebührenreglement (GEBR) inkl. Tarif
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Altstadt - Denkmalpflege - Kulturgüterfonds
Die Richtlinien sind seit dem 1. Januar 2008 in Kraft und regeln, inwieweit Beiträge aus dem Kulturgüterfonds der Gemeinde ausgerichtet werden können.
Die Fachinstanz Altstadt hat auch zusammen mit der Bauverwaltung nachstehende Gestaltungsrichtlinien für die Gartenwirtschaften im Stedtli ausgearbeitet. | Gartenrestaurant, Storen, Gewerbeschilder, Briefkästen - Richtlinien
| | http://www.erz.be.ch/erz/de/index/kultur/denkmalpflege/bauinventar/bauinventar_online.html
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Hundehaltung, Hundeaufsicht
Beschreibung Hundehaltung | | | |
Bücher und Medien - Ausleihe
Sämtliche Informationen zur Benützung der Bibliothek können der nachstehenden Bibliotheksverordnung entnommen werden. | Bibliothek - Bibliotheksverordnung (BIBV)
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Schulraumbenützung Gesuche Benützung von Schulräumen inkl. Sporthalle während der Schulzeit sind an die Schulkommission (SK) zu richten (vgl. auch nachstehende Verordnungen betr. Benützung/Gebühren von Schul- und Sportanlagen). | | | |
Marktwesen - Frühlingsmarkt, Herbstmarkt, Weihnachtsmarkt Der Gemeinderat hat folgende wiederkehrenden ordentlichen Märkte bewilligt: - Frühlingsmarkt (Mai) - Herbstmarkt (September) - Weihnachtsmarkt (Dezember) Die genauen Daten können Sie aus dem Veranstaltungskalender entnehmen. An-/Abmeldungen haben über das Marktsekretariat zu erfolgen. Die Marktverantwortliche sorgt jeweils am Markttag für einen reibungslosen Ablauf . Sämtliche Marktteilnehmer haben sich an die Vorschriften der nachstehenden Marktverordnung zu halten. | Marktverordnung
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Friedhof Büren a.A. / Meienreid | Friedhof - Gebührenverordnung Friedhof - Gemeinschaftsgrab - Merkblatt Friedhof - Grabfondsverordnung Friedhof - Reglement
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Feuerwehr - Gemeindeverband Regio Feuerwehr Büren BRALOM Die Gemeinde Büren an der Aare gehört dem Gemeindeverband Regio Feuerwehr Büren BRALOM (Büren-Rüti-Arch-Leuzigen-Oberwil-Meienried) an. Das Verbandsreglement kann nachstehend ausgedruckt werden. | Feuerwehrreglement Gemeindeverband Regio Feuerwehr Büren - Verordnung zum Organisationsreglement Gemeindeverband Regio Feuerwehr Büren BRALOM - Organisationsreglement
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Planung | Baureglement Richtplan Energie, Karte Richtplan Energie, Massnahmen Schutzzonenplan Zonenplan
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Weisungen | | | |
Schulsekretariat
Servicezeiten des Amtes:
Dienstag, Mittwoch und Freitag:
8:00 bis 11:45 Uhr | Verordnung über den Spezialfonds Schule
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Heimatausweis bestellen | | | Heimatausweis bestellen
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Wohnsitzbestätigung bestellen | | | Wohnsitzbestätigung bestellen
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Alimentenbevorschussung und Inkassohilfe | | | https://www.bueren.ch/de/gemeinde-wirtschaft/gemeinde/regionaler-sozialdienst/index.php
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ÖREB Kataster Befindet sich ein Grundstück in einer Grundwasserschutzzone? Ist ein Grundstück mit Altlasten belastet? Welche Lärmschutzmassnahmen müssen ergriffen werden? Welche Baulinien gelten? Die Antwort darauf liefert der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster). Wer in der Schweiz Land besitzt, kann dieses nicht beliebig nutzen. Er muss sich an die Rahmenbedingungen halten, die ihm Gesetzgeber und Behörden vorschreiben. Der ÖREB-Kataster führt die wichtigsten Beschränkungen auf, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und behördlicher Erlasse auf ein Grundstück wirken (z.B. Bauzonen). Somit ergänzt der ÖREB-Kataster das Grundbuch, das die privatrechtlichen Einschränkungen enthält. Mit dem ÖREB-Kataster werden Eigentumsbeschränkungen zentral, offiziell und zuverlässig dargestellt. | | | Link zum ÖREB Kataster
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