Marktwesen - Frühlingsmarkt, Herbstmarkt, Weihnachtsmarkt

Marktwesen - Frühlingsmarkt, Herbstmarkt, Weihnachtsmarkt

Der Gemeinderat hat folgende wiederkehrenden ordentlichen Märkte bewilligt:

- Frühlingsmarkt (Mai)

- Herbstmarkt (September)

- Weihnachtsmarkt (Dezember)

 

Die genauen Daten können Sie aus dem Veranstaltungskalender entnehmen.

An-/Abmeldungen haben über das Marktsekretariat zu erfolgen. Die Marktverantwortliche sorgt jeweils am Markttag für einen reibungslosen Ablauf .

Sämtliche Marktteilnehmer haben sich an die Vorschriften der nachstehenden Marktverordnung zu halten.

Markt
Bewilligungspflichtige Anlässe

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen