Öffentliche Planauflage - Änderung Zonenplan und Baureglement

01.06.2016

Öffentliche Planauflage - Änderung Zonenplan und Baureglement

Der Gemeinderat Büren a.A. bringt, gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes (BauG) vom 9. Juni 1985, im Zusammenhang mit der Zonenplanänderung „Heizzentrale – Umzonung Parzelle GB-Nr. 1“ inkl. Änderung im Baureglement folgende Dokumente zur öffentlichen Auflage:
- Erläuterungsbericht nach Art. 47 RPV
- Zonenplanänderung inkl. Änderung im Gemeindebaureglement Art. 36 Abs. 3

Die Akten zur Zonenplan- und Baureglementsänderung liegen während 30 Tagen, vom 2. Juni 2016 bis und mit 4. Juli 2016 öffentlich auf. Sie können während den ordentlichen Büroöffnungszeiten in der Bauverwaltung, Kreuzgasse 32, 3294 Büren a.A. eingesehen werden. Zusätzlich sind die Unterlagen unter folgendem Link abrufbar.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Bauverwaltung Büren a.A. einzureichen.

Büren an der Aare, 2. Juni 2016
Der Gemeinderat

01.06.2016, 16:23 Uhr, ab

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