Urnenabstimmung für die Projekte „Kocher Büetiger-Haus“ und „Initiative Standortplanung Mobilfunk“

29.01.2021

Der Gemeinderat fällt den Grundsatzentscheid die Geschäfte „Kocher Büetiger-Haus“ sowie die „Initiative Standortplanung Mobilfunk“ den Bürgerinnen und Bürgern an einer Urnenabstimmung vom 13. Juni 2021 vorzulegen.

Im Jahr 2021 will der Gemeinderat den Stimmberechtigten unter anderem die beiden Geschäfte „Kocher Büetiger-Haus“ sowie die „Initiative Standortplanung Mobilfunk“ vorlegen. Grundsätzlich sind die beiden Geschäfte im Rahmen einer Gemeindeversammlung dem Souverän vorzulegen. Es ist davon auszugehen, dass beide Vorlagen von grossem Interesse sind und somit auch eine grosse Anzahl von Stimmberechtigten mobilisieren werden. Der Gemeinderat befürchtet daher, dass aufgrund der aktuellen Covid-19 Pandemie eine geordnete Durchführung von Gemeindeversammlungen, unter Einhaltung des Schutzkonzepts, nicht möglich ist. Anstelle von Gemeindeversammlungen können alternativ Urnenabstimmungen angesetzt werden. Die Gemeinden wurden mit einer Allgemeinverfügung des Regierungsstatthalteramtes dazu ermächtigt. Der Gemeinderat hat nach abwägen aller Fakten den Grundsatzentscheid gefällt, die beiden Geschäfte „Kocher Büetiger-Haus“ und „Initiative Standortplanung Mobilfunk“ an der Urnenabstimmung vom 13. Juni 2021 dem Volk zu unterbreiten. Es handelt sich hierbei um einen eidgenössische Abstimmungstermin, an welchem auch noch weitere Vorlagen zu Abstimmung kommen. Der Entscheid des Gemeinderates basiert auch auf organisatorischen Überlegungen. Konsequenterweise bedeutet dies, dass im Frühjahr 2021 keine ausserordentliche Gemeinde-versammlung stattfinden wird und auch die ordentliche Gemeindeversammlung vom Juni 2021 nicht stattfindet. Die ordentlichen Geschäfte, wie zum Beispiel die Genehmigung der Jahresrechnung, würden somit ebenfalls über die Urnenabstimmung abgehandelt. Der Gemeinderat steht bezüglich seines gewählten Vorgehens in engem Kontakt mit dem Regierungsstatthalteramt und beurteilt die Lage laufend neu. Der Gemeinderat ist sich bewusst, dass es hinsichtlich dieser beiden grossen Geschäfte einen erhöhten Informationsbedarf seitens der Bevölkerung gibt. Er macht sich hierzu Gedanken wie dieser Informationsbedarf, nebst Erarbeitung einer entsprechenden Abstimmungsbotschaft, befriedigt werden kann und wird hierzu wiederum rechtzeitig informieren.

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