Ordentliche Gemeindeversammlung

22.05.2024

vom Dienstag, 25. Juni 2024, 20:00 Uhr, im Rathaussaal, Rathaus, Hauptgasse 10

1. Protokoll vom 5. März 2024
Genehmigung

2. Jahresrechnung 2023
Genehmigung

3. ARA Regio Grenchen – Anpassung der Statuten
Genehmigung

4. Mitteilungen des Gemeinderates

5. Verschiedenes


Öffentliche Auflage und weitere Informationsmöglichkeiten zu den Versammlungsgeschäften:

• Das Protokoll vom 5. März 2024 (Trakt. 1) liegt 20 Tage vor der Gemeindeversammlung in der Gemeindeschreiberei zur Einsichtnahme auf bzw. kann auf der Homepage eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung:
Während der Auflagefrist bis zum Vortag der nächsten Gemeindeversammlung kann gegen das Protokoll bei der Gemeindeschreiberei z.H. des Präsidenten der Gemeindeversammlung schriftlich Einsprache erhoben werden (Art. 17 AWR).


• Die ungekürzte Fassung der Jahresrechnung 2023 (Trakt. 2) kann 20 Tage vor der Gemeindeversammlung bei der Gemeindeschreiberei/Finanzverwaltung gratis bezogen oder auf der Homepage eingesehen werden.

• Die Statuten beziehungsweise die Übersicht mit den Anträgen zu den Änderungen der Statuten der ARA Regio Grenchen (Trakt. 3) können 20 Tage vor der Gemeindeversammlung bei der Gemeindeschreiberei gratis bezogen oder auf der Homepage eingesehen werden.

• Die übrigen Akten zu den Traktanden liegen 20 Tage vor der Versammlung beim Schalter der Gemeindeschreiberei im Rathaus, Hauptgasse 10 (EG), während den ordentlichen Büroöffnungszeiten öffentlich auf:


Montag 08:00 - 11:30 Uhr / 14:00 - 18:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 11.30 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 11:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 11:30 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag 08.00 - 13.00 Uhr (durchgehend)



Sämtliche Geschäfte werden in einer Botschaft, die allen Haushaltungen zugestellt wird, vorgestellt. Die Botschaft kann auch unter www.bueren.ch/gemeindeversammlung heruntergeladen werden.

Beschwerden gegen Gemeindeversammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Seeland, Amthaus, Stadtplatz 33, 3270 Aarberg einzureichen (Art. 67a Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege).

Wer pflichtwidrig nicht anlässlich der Versammlung rügt, kann gegen einen gefassten Beschluss nachträglich nicht mehr Beschwerde führen (Art. 49a Gemeindegesetz).

Alle in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten sind zur Versammlung freundlich eingeladen.

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