Traktandenliste - Ordentliche Gemeindeversammlung

14.10.2020

vom Dienstag, 17. November 2020, 20:00 Uhr, in der Sporthalle, Bielstrasse 6

1. Protokoll vom 19. November 2019
Genehmigung

2. Jahresrechnung 2019
Genehmigung

3. Budget 2021
Genehmigung

4. Finanzplan 2021 - 2025
Kenntnisnahme

5. Mitteilungen des Gemeinderates
• Einbürgerungen

6. Verschiedenes

anschliessend

• Ehrung der Verstorbenen



Öffentliche Auflage und weitere Informationsmöglichkeiten zu den Versammlungsgeschäften:

• Das Protokoll vom 19. November 2019 (Trakt. 1) liegt 20 Tage vor der Gemeindeversammlung in der Gemeindeschreiberei zur Einsichtnahme auf bzw. kann auf der Homepage eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Während der Auflagefrist bis zum Vortag der nächsten Gemeindeversammlung kann gegen das Protokoll bei der Gemeindeschreiberei z.H. des Präsidenten der Gemeindeversammlung schriftlich Einsprache erhoben werden (Art. 17 AWR).

• Die ungekürzte Fassung des Jahresrechnung 2019 (Trakt. 2) kann 20 Tage vor der Gemeindeversammlung bei der Gemeindeschreiberei/Finanzverwaltung gratis bezogen oder auf der Homepage eingesehen werden.

• Die ungekürzte Fassung des Budgets 2021 (Trakt. 3) kann 20 Tage vor der Gemeindeversammlung bei der Gemeindeschreiberei/Finanzverwaltung gratis bezogen oder auf der Homepage eingesehen werden.

• Der Finanzplan 2021-2025 (Trakt. 4) kann 20 Tage vor der Gemeindeversammlung bei der Gemeindeschreiberei/Finanzverwaltung gratis bezogen oder auf der Homepage eingesehen werden.

• Die übrigen Akten zu den Traktanden liegen 20 Tage vor der Versammlung beim Schalter der Gemeindeschreiberei im Rathaus, Hauptgasse 10 (EG), während den ordentlichen Büroöffnungszeiten öffentlich auf:

Montag             08:00 - 11:30 Uhr / 14:00 - 18:00 Uhr
Dienstag           08:00 - 11.30 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch          08:00 - 11:30 Uhr
Donnerstag     08:00 - 11:30 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag              08.00 - 14.00 Uhr (durchgehend)


Sämtliche Geschäfte werden in einer Botschaft, die allen Haushaltungen zugestellt wird, vorgestellt. Die Botschaft kann auch unter www.bueren.ch heruntergeladen werden.

Beschwerden gegen Gemeindeversammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Seeland, Amthaus, Stadtplatz 33, 3270 Aarberg einzureichen (Art. 67a Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege).

Wer pflichtwidrig nicht anlässlich der Versammlung rügt, kann gegen einen gefassten Beschluss nachträglich nicht mehr Beschwerde führen (Art. 49a Gemeindegesetz).

Alle in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten sind zur Versammlung freundlich eingeladen.

Schutzmassnahmen Covid-19

Gemäss Entscheid des Regierungsrates vom 7. Oktober 2020 herrscht an der Gemeindeversammlung eine Maskenpflicht.

Für die Gemeindeversammlung besteht ein spezifisches Schutzkonzept welches auf der Homepage www.bueren.ch eingesehen werden kann und zusätzlich in der entsprechenden Botschaft abgedruckt ist.

Die Türöffnung erfolgt bereits um 19.15 Uhr damit Staus vor dem Eingang vermieden werden können.

Es wird der Einsatz der SwissCovid App empfohlen.

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