Ortsplanungsrevision Büren a.A.

08.10.2020

Der Gemeinderat Büren a.A. bringt gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes (BauG) vom 9. Juni 1985 und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV), im Zusammenhang mit der Ortsplanungsrevision folgende Dokumente zur dritten öffentlichen Auflage:


- Baureglement


Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen. Die Akten liegen vom 8. Oktober 2020 bis zum 9. November 2020 öffentlich auf. Sie können während den ordentlichen Büroöffnungszeiten in der Bauverwaltung, Kreuzgasse 32, 3294 Büren a.A. eingesehen werden. Zudem sind die Unterlagen zur dritten öffentlichen Auflage auch online unter www.bueren.ch abrufbar.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet der Bauverwaltung Büren a.A., Kreuzgasse 32, 3294 Büren a.A. einzureichen.

Es wird darauf hingewiesen, dass ausschliesslich die ersichtlich dargestellten Änderungen gegenüber der ersten öffentlichen Auflage vom 16. Mai 2019 bis 17. Juni 2019 sowie der zweiten öffentlichen Auflage vom 19. September 2019 bis 21. Oktober 2019 einspracherelevant sind.

Büren a.A., 29. September 2020
Der Gemeinderat

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