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Abwasserleitung Aarequerung (Düker); Sanierung der bestehenden Abwasserleitung Aareweg-Holematt - Fakultatives Finanzreferendum

10.02.2022

Abwasserleitung Aarequerung (Düker); Sanierung der bestehenden Abwasserleitung Aareweg-Holematt - Fakultatives Finanzreferendum

Der Gemeinderat von Büren a.A. gibt gemäss Artikel 22 lit. b der Gemeindeordnung (GO) vom 5. Dezember 2000 folgenden Beschluss bekannt:


Für die Sanierung der bestehenden Abwasserleitung der Aarequerung (Düker) Aareweg-Holematt wird ein Investitionskredit über CHF 200‘000.00 gesprochen.


Referendumsmöglichkeit

2,5 Prozent der Stimmberechtigten können innert 30 Tagen seit Veröffentlichung durch Unter-zeichnen des entsprechenden Begehrens verlangen, dass der vorgenannte Beschluss des Gemeinderates der Gemeindeversammlung unterbreitet wird (Art. 13 GO). Das Referendum ist bei der Gemeindeschreiberei einzureichen, welche auch für die Beglaubigung der Unterschriften zuständig ist. Im Übrigen gilt für das Sammeln und Einreichen von Unterschriften Art. 125 ff des Gesetzes über die politischen Rechte sinngemäss.

Einwohnergemeinde Büren an der Aare
Gemeinderat

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