29.04.2021
Totalrevision Tagesschulverordnung – Inkraftsetzung
Der Gemeinderat gibt gestützt auf Art. 65 ff des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) vom 23. Mai 1989 und Art. 45 der Gemeindeverordnung (GV) vom 16. Dezember 1998 bekannt, dass er Änderungen in folgendem Erlass vorgenommen hat:
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter-amt Seeland, Stadtplatz 33, 3270 Aarberg Beschwerde geführt werden.
Die Verordnung ist bei der Gemeindeschreiberei, Rathaus, Hauptgasse 10 erhältlich.
Hier finden Sie die Verordnung in elektronischer Form.