Ordentliche Gemeindeversammlung vom Dienstag, 19. November 2019, 20:00 Uhr

Im Rathaus, Hauptgasse 10, Saal (1.Stock)

Traktanden:


1. Protokoll vom 3. September 2019

2. Definitive Einführung Schulsozialarbeit

3. Budget 2020

4. Finanzplan 2020 – 2024 - Kenntnisnahme

5. Mitteilungen des Gemeinderates

6. Verschiedenes


anschliessend

• Ehrung der Verstorbenen
• Bürener Auszeichnung „Immerselig 2019“ - Verleihung



Öffentliche Auflage und weitere Informationsmöglichkeiten zu den Versammlungsgeschäften:


• Das Protokoll vom 3. September 2019 (Trakt. 1) liegt 20 Tage vor der Gemeindeversammlung zur Einsichtnahme auf bzw. kann auf der Homepage eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Während der Auflagefrist bis zum Vortag der nächsten Gemeindeversammlung kann gegen das Protokoll bei der Gemeindeschreiberei z.H. des Präsidenten der Gemeindeversammlung schriftlich Einsprache erhoben werden (Art. 17 AWR).



• Die ungekürzte Fassung des Budgets 2020 (Trakt. 3) und der Finanzplan 2020 – 2024 (Trakt. 4) können 20 Tage vor der Gemeindeversammlung bei der Gemeindeschreiberei gratis bezogen bzw. auf der Homepage eingesehen werden.


• Die übrigen Akten zu den Traktanden liegen 20 Tage vor der Versammlung beim Schalter der Gemeindeschreiberei im Rathaus, Hauptgasse 10 (EG), während den ordentlichen Büroöffnungszeiten öffentlich auf:

Montag                  08:00 - 11:30 Uhr / 14:00 - 18:00 Uhr
Dienstag               08:00 - 11.30 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch              08:00 - 11:30 Uhr
Donnerstag         08:00 - 11:30 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag                  08.00 - 14.00 Uhr (durchgehend)



Sämtliche Geschäfte werden in einer Botschaft, die allen Haushaltungen zugestellt wird, vorgestellt. Die Botschaft kann auch online eingesehen werden.

Beschwerden gegen Gemeindeversammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Seeland, Amthaus, Stadtplatz 33, 3270 Aarberg einzureichen (Art. 67a Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege).

Wer pflichtwidrig nicht anlässlich der Versammlung rügt, kann gegen einen gefassten Beschluss nachträglich nicht mehr Beschwerde führen (Art. 49a Gemeindegesetz).

Alle in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten sind zur Versammlung freundlich eingeladen.

Im Anschluss offeriert die Einwohnergemeinde Büren a.A. allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern einen Apéro im Rathauskeller.


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