24.04.2018
im Rathaus, Hauptgasse 10, Saal (1. Stock)
Traktanden:
1. Protokoll vom 20. Februar 2018
Genehmigung
2. Jahresrechnung 2017
Genehmigung
3. Finanzplan 2018 – 2022
Genehmigung
4. Änderung Baureglement (Erweiterung Altersheim)
Genehmigung
5. Mitteilungen des Gemeinderates
6. Verschiedenes
Öffentliche Auflage und weitere Informationsmöglichkeiten zu den Versammlungsgeschäften:
• Das Protokoll vom 20. Februar 2018 (Trakt. 1) liegt 20 Tage vor der Gemeindeversammlung zur Einsichtnahme auf bzw. kann auf der Homepage eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Während der Auflagefrist bis zum Vortag der nächsten Gemeindeversammlung kann gegen das Protokoll bei der Gemeindeschreiberei z.H. des Präsidenten der Gemeindeversammlung schriftlich Einsprache erhoben werden (Art. 17 AWR).
• Die ungekürzte Fassung Jahresrechnung 2017 (Trakt. 2) kann 20 Tage vor der Gemeindeversammlung bei der Gemeindeschreiberei gratis bezogen werden oder auf der Homepage eingesehen werden.
• Die entsprechenden Unterlagen zum Finanzplan 2018 – 2022 (Trakt. 3) können 20 Tage vor der Gemeindeversammlung bei der Gemeindeschreiberei gratis bezogen werden oder auf der Homepage eingesehen werden.
• Die entsprechenden Unterlagen zur Änderung des Baureglements, Erweiterung Altersheim (Trakt. 4) liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung zur Einsichtnahme auf bzw. können auf der Homepage eingesehen werden.
• Die übrigen Akten zu den Traktanden liegen 20 Tage vor der Versammlung beim Schalter der Gemeindeschreiberei im Rathaus, Hauptgasse 10 (EG), während den ordentlichen Büroöffnungszeiten öffentlich auf:
Montag 08:00 - 11:30 / 14:00 - 18:00 Uhr
Dienstag - Donnerstag 08:00 - 11:30 / 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 14:00 Uhr (durchgehend)
Sämtliche Geschäfte werden in einer Botschaft, die allen Haushaltungen zugestellt wird, vorgestellt. Die Botschaft kann auchauf der Homepage eingesehen werden.
Beschwerden gegen Gemeindeversammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Seeland, Amthaus, Stadtplatz 33, 3270 Aarberg einzureichen (Art. 67a Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege).
Wer pflichtwidrig nicht anlässlich der Versammlung rügt, kann gegen einen gefassten Beschluss nachträglich nicht mehr Beschwerde führen (Art. 49a Gemeindegesetz).
Alle in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten sind zur Versammlung freundlich eingeladen.
Einwohnergemeinde Büren an der Aare
Gemeinderat