Information Hundekontrolle

09.02.2021

Information Hundekontrolle

Ab 01.10.2020 werden Weitergaben oder Übernahmen von Hunden sowie der Tod eines Tieres nur noch durch die Gemeinde im AMICUS mutiert. Die Mutation kann über das entsprechende Formular auf der Homepage der Einwohnergemeinde Büren a.A. (www.bueren.ch / Verwaltung / Onlineschalter) erfolgen oder Sie können es direkt der Finanzverwaltung, Hauptgasse 10, (2.OG) mitteilen.

Die Gemeinde ist dazu verpflichtet, die Hundehalter/-innen zu erfassen und ihre Daten aktuell zu halten. Das gewährleistet die Aktualität der Personaldaten im AMICUS und schafft die Grundlage für ein aktuelles Hunderegister. Aus diesem Grund bitten wir Sie, jede Mutation zu melden.

Wie kommen Halter/-innen und Hund in die Datenbank?


Personen, die Hunde für länger als drei Monate übernehmen oder aus dem Ausland einführen, müssen sich im AMICUS registriere lassen. Die Registrierung erfolgt durch die Gemeinde. Nach der Erfassung verfügen sie über eine entsprechende Personen-ID. Der Tierarzt benötigt diese ID sowie den vollständigen Namen des Halters für die Registrierung eines Hundes.

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