23.06.2020
Anpassung Schulverordnung
Der Gemeinderat gibt gestützt Art. 65 ff des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) vom 23. Mai 1989 und Art. 45 der Gemeindeverordnung (GV) vom 16. Dezember 1998 bekannt, dass er anlässlich seiner Sitzung vom 26 Mai 2020 folgende Änderungen in der Schulverordnung vorgenommen hat:
• Anpassung von Art. 21 (Bildungskommission)
• Ersatz des Wortes „Schulkommission“ durch „Bildungskommission“.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter-amt Seeland, Stadtplatz 33, 3270 Aarberg Beschwerde geführt werden.
Die Verordnung ist auf der Gemeindeschreiberei, Rathaus, Hauptgasse 10 bzw. auf der
Homepage erhältlich.