Das Personalrecht der Gemeinde Büren a.A. stützt sich auf Art. 25 ABs. 1 Bst. e der Gemeindeordnung, auf die nachstehende Personalverordnung inkl. Anhängen und die dazugehörigen Weisungen. Ergänzend gilt das Personalrecht des Kantons Bern.
Der Personalverantwortliche der Gemeinde ist der Gemeindeschreiber.
GemeindeverwaltungHauptgasse 10 / Rathaus, 3294 Büren an der AareTelefon: +41 32 352 03 10, Telefax: +41 32 352 03 11gemeindeschreiberei(at)bueren.ch
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