18.01.2018
Traktandenliste ausserordentliche Gemeindeversammlung vom 20.02.2018
Ausserordentliche Gemeindeversammlung
vom Dienstag, 20. Februar 2018, 20:00 Uhr,
in der Mehrzweckhalle, Aarbergstrasse 16
1. Protokoll vom 6. Juni 2017
Genehmigung
2. Budget 2018
Genehmigung
3. Finanzplan 2018 - 2022
Genehmigung
4. Parzelle Nr. 1292, Rütifeld - Baulandverkauf
Genehmigung
5. Mitteilungen des Gemeinderates
- Einbürgerungen
6. Verschiedenes
anschliessend
• Ehrung der Verstorbenen
• Verabschiedung Behördenmitglieder Legislatur 2014 -2017
Öffentliche Auflage und weitere Informationsmöglichkeiten zu den Versammlungsgeschäften:
• Das Protokoll vom 6. Juni 2017 (Trakt. 1) liegt 20 Tage vor der Gemeindeversammlung zur Einsichtnahme auf bzw. kann auf der Homepage eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Während der Auflagefrist bis zum Vortag der nächsten Gemeindeversammlung kann gegen das Protokoll bei der Gemeindeschreiberei z.H. des Präsidenten der Gemeindeversammlung schriftlich Einsprache erhoben werden (Art. 17 AWR).
• Die ungekürzten Fassungen Budget 2018 (Trakt. 2) und Finanzplan 2018 - 2022 (Trakt. 3) können 20 Tage vor der Gemeindeversammlung bei der Gemeindeschreiberei gratis bezogen bzw. auf der Homepage eingesehen werden.
• Die übrigen Akten zu den Traktanden liegen 20 Tage vor der Versammlung beim Schalter der Gemeindeschreiberei im Rathaus, Hauptgasse 10 (EG), während den ordentlichen Büroöffnungszeiten öffentlich auf:
Montag 08:00 - 11:30 Uhr / 14:00 - 18:00 Uhr
Dienstag - Donnerstag 08:00 - 11:30 Uhr / 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 14:00 Uhr (durchgehend)
Sämtliche Geschäfte werden in einer Botschaft, die allen Haushaltungen zugestellt wird, vorgestellt. Die Botschaft kann auch unter www.bueren.ch heruntergeladen werden.
Beschwerden gegen Gemeindeversammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Seeland, Amthaus, Stadtplatz 33, 3270 Aarberg einzureichen (Art. 67a Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege).
Wer pflichtwidrig nicht anlässlich der Versammlung rügt, kann gegen einen gefassten Beschluss nachträglich nicht mehr Beschwerde führen (Art. 49a Gemeindegesetz).
Alle in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten sind zur Versammlung freundlich eingeladen.
Im Anschluss offeriert die Einwohnergemeinde Büren a.A. allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern
einen Apéro.