Öffentliche Planauflage - Ortsplanungsrevision Büren a.A.

16.05.2019

Öffentliche Planauflage - Ortsplanungsrevision Büren a.A.

Der Gemeinderat Büren a.A. bringt, gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes (BauG) vom 9. Juni 1985, im Zusammenhang mit der Ortsplanungsrevision folgende Dokumente zur öffentlichen Auflage:
- Baureglement
- Zonenplan
- Schutzzonenplan
- Vorschriften zur Uferschutzplanung
- Uferschutzplan Nr. 1 Scheuren- Hägni
- Uferschutzplan Nr. 2 Landspitz - Kleine Ey
- Uferschutzplan Nr. 3 Schwimmbad Reibenmatt
- Uferschutzplan Nr. 4 Reiben Solothurnstrasse
- Uferschutzplan Nr. 5 Almett Rütifeld
- Uferschutzplan Nr. 6 Niederholz
- Uferschutzplan Nr. 7 Häftli

Zur Einsichtnahme liegen zudem folgende ergänzende Unterlagen auf:

- Räumliches Entwicklungskonzept
- Erläuterungsbericht
- Erläuterungsbericht (Anhang)
- Inventarplan Natur und Landschaft
- Waldfeststellungsplan Siechengraben
- Waldfeststellungsplan Mühleweiher, Chilchmatt
- Waldfeststellungsplan Dotzigenfeld

Die Akten zur Ortsplanungsrevision liegen während 30 Tagen, vom 16. Mai 2019 bis zum 17. Juni 2019 öffentlich auf. Sie können während den ordentlichen Büroöffnungszeiten in der Bauverwaltung, Kreuzgasse 32, 3294 Büren a.A. eingesehen werden. Zudem sind die Unterlagen zur Ortsplanungsrevision auch online unter www.bueren.ch abrufbar.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet der Bauverwaltung Büren a.A., Kreuzgasse 32, 3294 Büren a.A. einzureichen.

16.05.2019, 09:16 Uhr, va

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