Meldepflicht für Tageseltern (Tagesmütter und –väter)

12.10.2018

Meldepflicht für Tageseltern (Tagesmütter und –väter)

Für Personen, die sich allgemein anbieten, Kinder unter zwölf Jahren gegen Entschädigung regelmässig tagsüber in ihrem Haushalt zu betreuen, besteht eine Meldepflicht. Tageseltern haben sich bei der zuständigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) zu melden wenn folgende Fälle eintreten:

• Die Betreuung erfolgt gegen Entschädigung (z.B. Geld, Naturalien, Dienstleistungen etc.).
• Die Tätigkeit wird regelmässig ausgeführt.

Aufsicht
Gemäss Artikel 7 PVO (Pflegekinderverordnung) untersteht die Tagespflege der Pflegekinderaufsicht. Das heisst, alle gemeldeten Tageseltern werden mindestens einmal jährlich von der für ihre Gemeinde beauftragten Pflegekinderaufsicht besucht. Ausgeschlossen davon sind Tageseltern, die mit einer Tagesfamilienorganisation (TFO) zusammenarbeiten. In diesem Fall wird die Aufsicht durch die TFO vorgenommen, nicht durch die Pflegekinderaufsicht.

Meldungen
Die Meldungen sind schriftlich an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, Stadtplatz 33, 3270 Aarberg, 031 636 30 30, zu richten. Das entsprechende Meldeformular finden Sie unter www.jgk.be.ch unter der Rubrik „Kindes- und Erwachsenenschutz“.

Fragen
Für Fragen steht Ihnen die Pflegekinderaufsicht Ihrer Gemeinde gerne zur Verfügung:
Corinne Figueroa, Regionaler Sozialdienst, Hauptgasse 12, 3294 Büren a. A., 032 352 03 86.

12.10.2018, 12:59 Uhr, va

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