Ordentliche Gemeindeversammlung vom Dienstag, 6. Juni 2017, 20:00 Uhr

27.04.2017

Ordentliche Gemeindeversammlung vom Dienstag, 6. Juni 2017, 20:00 Uhr

im Rathaus, Hauptgasse 10, Saal (1. Stock)


Traktanden:

1. Protokoll vom 22. November 2016

2. Neubau Doppelkindergarten Beunde – Übertragung Grundstück vom Finanzvermögen ins Verwaltungsvermögen

3. Jahresrechnung 2016

4. Kreditabrechnung Schulpavillon

5. Sanierung Ey-Brücke - Kreditantrag

6. Mitteilungen des Gemeinderates

7. Verschiedenes


Öffentliche Auflage und weitere Informationsmöglichkeiten zu den Versammlungsgeschäften:

• Das Protokoll vom 22. November 2016 (Trakt. 1) liegt 20 Tage vor der Gemeindeversammlung zur Einsichtnahme auf bzw. kann auf der Homepage (www.bueren.ch/de/verwaltung/onlineschalter.php) eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Während der Auflagefrist bis zum Vortag der nächsten Gemeindeversammlung kann gegen das Protokoll bei der Gemeindeschreiberei z.H. des Präsidenten der Gemeindeversammlung schriftlich Einsprache erhoben werden (Art. 17 AWR).

• Die ungekürzte Fassung Jahresrechnung 2016 (Trakt. 3) kann 20 Tage vor der Gemeindeversammlung bei der Gemeindeschreiberei gratis bezogen werden oder auf der Homepage (www.bueren.ch/de/verwaltung/onlineschalter.php) eingesehen werden.

• Die übrigen Akten zu den Traktanden liegen 20 Tage vor der Versammlung beim Schalter der Gemeindeschreiberei im Rathaus, Hauptgasse 10 (EG), während den ordentlichen Büroöffnungszeiten öffentlich auf:
Montag                             08:00 - 11:30 / 14:00 - 18:00 Uhr
Dienstag - Donnerstag 08:00 - 11:30 / 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag                              08:00 - 14:00 Uhr (durchgehend)


Sämtliche Geschäfte werden in einer Botschaft, die allen Haushaltungen zugestellt wird, vorgestellt. Die Botschaft kann auch unter www.bueren.ch - Verwaltung - Onlineschalter eingesehen werden.

Beschwerden gegen Gemeindeversammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Seeland, Amthaus, Stadtplatz 33, 3270 Aarberg einzureichen (Art. 67a Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege).

Wer pflichtwidrig nicht anlässlich der Versammlung rügt, kann gegen einen gefassten Beschluss nachträglich nicht mehr Beschwerde führen (Art. 49a Gemeindegesetz).

Alle in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten sind zur Versammlung freundlich eingeladen.


Einwohnergemeinde Büren an der Aare
Gemeinderat


27.04.2017, 07:06 Uhr, su

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