Ausserordentliche Gemeindeversammlung

26.03.2019

vom Dienstag, 26. März 2019, 20.00 Uhr, in der Sporthalle, Bielstrasse 6

1. Protokoll vom 20. November 2018
Genehmigung

2. Reglement über die Mehrwertabschöpfung
Genehmigung

3. Infrastruktur Schulliegenschaften im Bereich Tagesschule: a) Verpflichtungskredit Kocher Büetiger-Haus, b) falls dies abgelehnt wird: Grundsatzbeschluss zu den Varianten Umbau Mehrzweckhalle oder Anbau Oberstufenschulhaus mit Auftrag an den Gemeinderat zur Ausarbeitung eines Projekts mit Verpflichtungskredit
Genehmigung

4. Mitteilungen des Gemeinderates


5. Verschiedenes


Öffentliche Auflage und weitere Informationsmöglichkeiten zu den Versammlungsgeschäften:

• Das Protokoll vom 20. November 2018 (Trakt. 1) liegt 20 Tage vor der Gemeindeversammlung zur Einsichtnahme auf bzw. kann auf der Homepage eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Während der Auflagefrist bis zum Vortag der nächsten Gemeindeversammlung kann gegen das Protokoll bei der Gemeindeschreiberei z.H. des Präsidenten der Gemeindeversammlung schriftlich Einsprache erhoben werden (Art. 17 AWR).

• Die entsprechenden Unterlagen zum Reglement über die Mehrwertabschöpfung (Traktandum 2) liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung zur Einsichtnahme auf bzw. können auf der Homepage eingesehen werden.

• Die übrigen Akten zu den Traktanden liegen 20 Tage vor der Versammlung beim Schalter der Gemeindeschreiberei im Rathaus, Hauptgasse 10 (EG), während den ordentlichen Büroöffnungszeiten öffentlich auf:

Montag               08:00 - 11:30 Uhr / 14:00 - 18:00 Uhr
Dienstag            08:00 - 11.30 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch            08:00 - 11:30 Uhr
Donnerstag     08:00 - 11:30 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag             08.00 - 14.00 Uhr (durchgehend)


Sämtliche Geschäfte werden in einer Botschaft, die allen Haushaltungen zugestellt wird, vorgestellt. Die Botschaft kann auch unter www.bueren.ch heruntergeladen werden.

Beschwerden gegen Gemeindeversammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Seeland, Amthaus, Stadtplatz 33, 3270 Aarberg einzureichen (Art. 67a Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege).

Wer pflichtwidrig nicht anlässlich der Versammlung rügt, kann gegen einen gefassten Beschluss nachträglich nicht mehr Beschwerde führen (Art. 49a Gemeindegesetz).

Alle in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten sind zur Versammlung freundlich eingeladen.

26.03.2019, 00:00 Uhr, va

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